Schulanmeldung

Flexibilisierung des Einschulungstermins

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01.Oktober ihren 6. Geburtstag haben.

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr im Zeitraum 01. Juli bis 30.09. vollenden, können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Diese formlose Erklärung (s. Anlage) ist vor Beginn des regulären Einschulungsjahres bis zum 01. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.

Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die jünger – also noch nicht schulpflichtig – sind. Voraussetzung ist, dass diese Kinder die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleiterin/der Schulleiter.

Blankoschreiben für Eltern

Um euer Kind an unserer Schule anzumelden, nutzt bitte diesen Link.

Anmeldeformulare in Papierform sind im Sekretariat erhältlich.

Hier findet ihr weitere Informationen, die ihr vor der Anmeldung zur Kenntnis nehmen solltet:

Waffenerlass